Mo, 12.11.2018
kreisweites Event, ., .
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Eintritt kostenlos
Nach jahrzehntelangem Kampf um die staatsbürgerliche Gleichstellung wurde
am 12. November 1918 das Wahlrecht für Frauen und Männer in der Weimarer Verfassung gesetzlich verankert.
Am 19. Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen und gewählt werden. 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben im Januar 1919 ihre Stimme ab und 37 weibliche Abgeordnete zogen ins Parlament ein.
Die Sozialdemokratin Marie Juchaz hielt als erste Frau eine Rede in der Nationalversammlung und stellte fest: „Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Parlament zum Volke sprechen kann […]. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl