Mit dem „Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW“ will das Land Nordrhein-Westfalen die Integrationskraft der Kommunen stärken. Außerdem schafft das Integrationsgesetz mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für Migrantinnen und Migranten. Mit dem Integrationsgesetz werden die „Kommunalen Integrationszentren“ einen wichtigen Beitrag leisten, flächendeckende Strukturen der örtlichen Integrationspolitik zu unterstützen.
AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl